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Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

der Ehe kommt in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu.

Trotzt langfristig rückläufiger Eheschließungen stand die Mehrzahl der Deutschen bereits vor dem Traualtar. Allein im Jahr 2013 wurde über 370.000 Ehen geschlossen.

Die steuerlichen Regelungen für Verheiratete knüpfen an das zivilrechtliche Eheinstitut an. Erforderlich ist daher grundsätzlich eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland. Andere Gemeinschaften (z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft) fallen – wie auch Paare, welche nur rein kirchlich getraut wurden – nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen. Der zivilrechtlichen Ehegemeinschaft sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt.

Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater

Torsten Lauck


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,


wir haben für Sie die aktuelle Mandanteninformation Nr. 4/2015 auf unserer Webseite unter dem Bereich "Aktuelles" mit folgenden Themen eingestellt:

 

  • Zugriff auf Kassendaten

  • Pauschalsteuer bei Geschenken

  • Spekulationsgewinn beim Grundstücksverkauf

  • Freistellung bei Verlustvorträgen

  • Wirtschaftliche Betätigung eines Vereins

  • Bemessung der Grunderwerbsteuer

  • Mindestlohn: Urlaubsgeld und Sonderzahlung

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

Mietverträge unter nahen Angehörigen bieten die Möglichkeit, z. B. eigene Wohnungen günstiger als unter fremden Dritten an Verwandte zu vermieten, ohne dass die Ausgaben, die Sie für das Mietobjekt leisten, steuerlich verloren gehen.


Dazu müssen Sie jedoch einige Formalien und steuerliche Regeln beachten. Verträge mit nahen Angehörigen werden vom Finanzamt häufig kritisch beleuchtet. Zum Teil werden diese Verträge aufgrund vermeidbarer Fehler bei der Durchführung, steuerlich nicht anerkannt und Ausgaben für das Mietobjekt können steuerlich dann nicht geltend gemacht werden.


Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck

Dipl.-Kfm./Dipl.-Ing. 

Torsten Lauck 

Ernst-Thälmann-Str. 1a

39218 Schönebeck (Elbe)

Tel:  (03928) 469 435

Fax:  (03928) 469 436

Aktuelle 
Veröffentlichungen
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