top of page


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Ein wesentlicher Vorteil für den Arbeitnehmer liegt hierbei in der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die fehlende Sozialversicherungspflicht der umgewandelten Gehaltsteile hingegen ist einer der Gründe aus denen sich eine betriebliche Altersversorgung aus Sicht des Arbeitgebers lohnen kann.


Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,


„Das bisschen Haushalt“ macht sich leider nicht immer von allein. Nicht nur junge Familien oder ältere Menschen können Hilfe beim Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und Bügeln gut gebrauchen. Wenn auch Sie überlegen, als Privathaushalt Arbeitgeber zu werden, erfahren Sie das Wichtigste zur Anmeldung, zu den zu entrichtenden Beiträgen sowie zur Besteuerung in dem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt zu den folgenden Themen:


  • Das Haushaltsscheckverfahren

  • Wie kann ich das Haushaltsscheckverfahren nutzen?

  • Allgemeines zu Minijobs

  • Lohnsteuerpflicht

  • Steuervorteile

  • Steuererhebung

  • Entscheidungshilfen


Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,


wir haben für Sie die aktuelle Mandanteninformation Nr. 2/2015 auf unserer Webseite unter dem Bereich "Aktuelles" mit folgenden Themen eingestellt:


  • Erbschaftsteuer verfassungswidrig

  • Vorsteuerabzug bei Rechnungsverlust

  • Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

  • Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis

  • Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen

  • Definition der Erstausbildung

  • Verpflegungsmehraufwendungen bei Wegverlegung

  • Antrag auf Erlass der Grundsteuer

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck

Dipl.-Kfm./Dipl.-Ing. 

Torsten Lauck 

Ernst-Thälmann-Str. 1a

39218 Schönebeck (Elbe)

Tel:  (03928) 469 435

Fax:  (03928) 469 436

Aktuelle 
Veröffentlichungen
bottom of page