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Mietverträge mit Verwandten/Kindern


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

Mietverträge unter nahen Angehörigen bieten die Möglichkeit, z. B. eigene Wohnungen günstiger als unter fremden Dritten an Verwandte zu vermieten, ohne dass die Ausgaben, die Sie für das Mietobjekt leisten, steuerlich verloren gehen.


Dazu müssen Sie jedoch einige Formalien und steuerliche Regeln beachten. Verträge mit nahen Angehörigen werden vom Finanzamt häufig kritisch beleuchtet. Zum Teil werden diese Verträge aufgrund vermeidbarer Fehler bei der Durchführung, steuerlich nicht anerkannt und Ausgaben für das Mietobjekt können steuerlich dann nicht geltend gemacht werden.


Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck

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