Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
jeder Arbeitnehmer und jede arbeitnehmerähnliche Person kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass eine Entgeltumwandlung für ihn durchgeführt wird. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Wir haben für Sie ein Merkblatt auf unserer Webseite unter dem Bereich "Downloads" mit hilfreichen Empfehlungen zu diesem Thema eingestellt.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
wir haben für Sie die aktuelle Mandanteninformation Nr. 4/2014 auf unserer Webseite unter dem Bereich "Aktuelles" mit folgenden Themen eingestellt:
Neues zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen;
Rechnung: Verweis auf andere Unterlagen zulässig;
Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Auszahlung der Pension;
Nachweis der Privatnutzung eines Dienstwagens;
Kosten für die Unterbringung in einem Wohnstift;
Dienstwagen erhöht Unterhalt.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck