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Mindestlohn ab 01.01.2015


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,


Deutschland erhält ab 1.1.2015 einen flächendeckenden Mindestlohn.

Mit dem "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (MiLoG) wurde

der gesetzliche Rahmen geschaffen, wonach grundsätzlich alle abhängig

Beschäftigten Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto

pro Stunde haben.


Doch wie so oft wirft ein neues Gesetz mehr Fragen auf als es zunächst beantwortet. Wer ist vom Mindestlohn betroffen? Was gilt für Praktikanten?

Was ist bei variabler Vergütung? Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht bezahlt wird?


Wir haben für Sie ein Mandantenblatt auf unserer Webseite unter dem Bereich "Downloads" eingestellt, welches Ihnen einen ersten Überblick verschaffen soll.



Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ihr Steuerberater

Torsten Lauck

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