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Entgeltumwandlung


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,


jeder Arbeitnehmer und jede arbeitnehmerähnliche Person kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass eine Entgeltumwandlung für ihn durchgeführt wird. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.


Wir haben für Sie ein Merkblatt auf unserer Webseite unter dem Bereich "Downloads" mit hilfreichen Empfehlungen zu diesem Thema eingestellt.


Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater

Torsten Lauck

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